1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Media Carrier Solutions GmbH, Feringastraße 6, 85774 Unterföhring („Media Carrier“) und dem Kunden bzw. der Kundin („Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Media Carrier stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde beauftragt Media Carrier mit der Durchführung von Leistungen, die in den Angebots- und Vertragsunterlagen („Angebot“) spezifiziert werden und für die die Bestimmungen dieser AGB – sofern auf die jeweilige Leistung anwendbar — gelten. Regelungen aus dem Angebot gehen den Bestimmungen dieser AGB vor, soweit von diesen abgewichen wird.
3. Media Box
3.1 Die Media Box ermöglicht dem Kunden und dessen Kunden („Nutzer“) digitale Zeitschriften, Magazine, Podcasts etc. („digitaler Content“) mittels einer Software von Servern bzw. Datenbanken von Media Carrier abzurufen („Media Box“). Bezüglich des Abrufs von einzelnem digitalen Content durch einen Nutzer gelten gesonderte AGB, in die der Nutzer vor Abruf des digitalen Contents einwilligen muss. Nachfolgend soll vertraglich geregelt werden, dass Media Carrier dem Kunden die Nutzung der Media Box ermöglicht (z. B. durch technische Einbindung der Media Box auf seiner Webseite), damit sie den Nutzern zur Verfügung steht.
3.2 Der Kunde ist auf seine Kosten und Gefahr dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für das sichere Anbieten bzw. den Zugang zur Media Box geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hard- und Software und der Verbindung zum Internet. Media Carrier wird den Kunden bei der technischen Einrichtung der Media Box unterstützen.
3.3 Im Falle der Weiterentwicklung der Media Box obliegt es dem Kunden auf seine Gefahr und Kosten, nach Information durch Media Carrier, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen. Media Carrier wird den Kunden bei diesen Maßnahmen unterstützen.
3.4 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Media Box auch um ein von Media Carrier hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Zugehörige Computerprogramme unterfallen dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG, bereitgestellte Werke unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den geschützten Werken bleiben unberührt.
3.5 Der Kunde erhält nach Maßgabe der unter Ziff. 3 genannten Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich unbegrenzte, auf den Internet–/Intranetbezug und auf die Dauer dieses Vertrages begrenzte Recht die Media Box seinen Kunden bzw. Nutzern zur vertragsgemäßen Nutzung anzubieten.
3.6 Der Kunde darf die Media Box nur nach Maßgabe von Media Carrier nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Media Box technisch umzugestalten, gesetzeswidrig zu dekompilieren etc. Media Carrier behält sich vor, den Zugang zur Media Box zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden und/oder Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Media Box beeinträchtigen. Media Carrier wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.
Media Carrier ist zudem berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von Media Carrier zu umgehen oder zu überwinden. Er darf insbesondere keine Webcrawler‑, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Media Box abrufen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist Media Carrier berechtigt, den Zugang zur Media Box sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von Media Carrier, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
3.7 Media Carrier stellt über die Media Box digitalen Content zur Verfügung; erstellt ihn jedoch nicht selbst. Media Carrier übernimmt daher für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des digitalen Contents keine Gewährleistung.
3.8 Media Carrier bemüht sich, die Media Box kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Media Carrier behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.
3.9 Sofern nach Vertragsschluss die Media Box in hohem Maße um zusätzliche Inhalte bzw. digitalen Content erweitert wird, ist Media Carrier berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Unerhebliche Erweiterungen bleiben außer Betracht. Die erhöhte Vergütung kann für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Zeitraum verlangt werden. Media Carrier begründet die vergütungspflichtige Erweiterung gegenüber dem Kunden und der Kunde wird über die vergütungspflichtige Erweiterung vorab per E‑Mail informiert. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der Media Box zum Termin des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung zu kündigen, sollte dieser Termin die ordentliche Kündigungsfrist zeitlich unterschreiten. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der neuen Vergütung fortgesetzt.
3.10 Unbeschadet der Ziffer 3.10 ist Media Carrier berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigung von einem Monat zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für die Lizensierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung — auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse — insgesamt erhöht haben, oder soweit die Marktpreise der in der Media Box eingestellten Werke, insbesondere bzgl. des digitalen Contents, gestiegen sind. Media Carrier begründet die Vergütungserhöhung gegenüber dem Kunden und wird ihn vorab per E‑Mail darüber informieren. Die Vergütungserhöhung ist begrenzt auf die Erhöhung der vorgenannten Kosten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der Media Box zum Termin des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung zu kündigen, sollte dieser Termin die ordentliche Kündigungsfrist zeitlich unterschreiten. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der neuen Vergütung fortgesetzt.
3.11 Bei Beendigung des Vertrags ist Media Carrier berechtigt, den Zugang des Kunden zur Media Box sofort zu sperren. Zudem hat der Kunde bei Vertragsbeendigung die Pflicht die Nutzung der Media Box einzustellen bzw. sie nicht weiter anzubieten und alle Softwarekomponenten von Media Carrier, insbesondere die Media Box, aus seiner IT-Infrastruktur zu entfernen.
4. Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit
4.1 Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit die Bestimmungen dieses Absatzes.
4.2 Hinsichtlich Leistungen in Bezug auf die Media Box ist die Vergütung monatlich im Voraus zu Beginn — spätestens bis zum dritten Werktag — des jeweiligen Kalendermonats zu bezahlen.
4.3 Alle im Angebot genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Rechnungen sind ab Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
5. Beginn, Laufzeit und Beendigung des Vertrages
5.1 Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen die Bestimmungen dieses Absatzes.
5.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das in den Angebotsunterlagen enthaltene, verbindliche Angebot von Media Carrier unter Einbeziehung der Bestimmungen dieser AGB durch schriftliche Unterzeichnung annimmt. Die Schriftform ist hierbei auch gewahrt, wenn der Kunde einen Scan des unterschriebenen Angebotes Media Carrier per E‑Mail, Fax etc. übersendet.
5.3 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.4 Die Kündigung muss in Textform (z.B. E‑Mail) erklärt werden.
5.5 Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Erklärungsempfänger maßgebend.
5.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Verschwiegenheit
6.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
6.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
6.2.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
6.2.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
6 2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
6.3 Die Parteien werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
7. Haftung
7.1 Media Carrier haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dieses Absatzes.
7.2 Media Carrier haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Media Carrier oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von Media Carrier gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
7.3 Media Carrier haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Media Carrier für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird — vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen in diesem Absatz — ausgeschlossen.
7.5 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7.6 Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.3 verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.7 Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Media Carrier, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8. Schlußbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist ebenfalls München.
8.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
8.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Media Carrier auf Dritte übertragen.
8.4 Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen von Media Carrier anerkannt oder unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
8.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Schriftform ist hierbei auch gewahrt, wenn ein Scan der vereinbarten und unterschriebenen Maßnahme der jeweils anderen Partei (z. B. per E‑Mail oder Fax) zugeht.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
8.7 Die Angebots- und Vertragsunterlagen sind Vertragsbestandteil dieser AGB, sofern sie nicht ausdrücklich für unverbindlich erklärt wurden.
Media Carrier Solutions GmbH, 01.05.2023